Arbeiten nach Pensionierung
Treuhandfragen Yvonne Kämper Treuhandfragen Yvonne Kämper

Arbeiten nach Pensionierung

Muss ich, wenn ich mich frühzeitig pensionieren lasse, AHV-Beiträge bezahlen, um Jahreslücken und damit Rentenkürzungen zu vermeiden? Grundsätzlich nein. Entscheidend ist, dass Ihr Mann oder Ihre Frau noch erwerbstätig ist und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil den jährlichen doppelten AHV-Mindestbeitrag bezahlt. Zurzeit liegt dieser bei Fr. 956.00. Dieser wird ab einem Einkommen von ca. Fr. 9300.00 erreicht.

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Internes Benchmarking –Fitnesstracking für Ihre Praxis
Software Yvonne Kämper Software Yvonne Kämper

Internes Benchmarking –Fitnesstracking für Ihre Praxis

Die modischen Fitnesstracker an den Handgelenken zeichnen allerhand Parameter über die körperliche Fitness auf, damit der Trainierende erkennt, ob er mit seinem Training auf Kurs ist und seinen Fitnessgrad erhalten kann oder sogar verbessert hat. Wieso nicht die Fitness Ihrer eigenen Praxis regelmässig messen?

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