So versichern Sie Ihr E-Bike richtig
E-Bikes sind in – wir verzeichnen fast wöchentlich Anfragen zur Versicherung von solchen Fahrzeugen. Was gilt es zu beachten und wo liegen die Tücken bei der Versicherung von Elektrofahrrädern?
Vorweg gesagt, es ist nicht ganz so einfach, den Überblick zu behalten. Entscheidend ist zuerst einmal, ob es sich um ein «langsames» E-Bike (Höchsttempo bis 25 Kilometer pro Stunde) oder um ein «schnelles» Modell (Höchsttempo mehr als 25 km/h) mit gelbem Nummernschild handelt. Während Erstere noch als «normale» Fahrräder gehandhabt werden, gelten Letztere bereits als Motorfahrräder.
Schäden an Dritten
Falls mit dem E-Bike ein Schaden an einem Dritten verursacht wird, kommt dafür die Privathaftpflicht auf. Je nach Police beträgt die Versicherungssumme 5 oder 10 Millionen Franken pro Fall. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Kategorie der langsameren E-Bikes. Für die schnelleren E-Bikes muss die Haftpflichtversicherung mittels einer Vignette jedes Jahr separat gelöst werden.
Versicherungsdeckung bei Diebstahl
Auch bei Diebstahl unterscheiden die Versicherungsgesellschaften zwischen den beiden Kategorien. Für die langsameren E-Bikes besteht in der Regel Deckung über die Hausratversicherung, falls sich der Diebstahl zu Hause ereignet. Wird das E-Bike hingegen unterwegs gestohlen, kommt die Zusatzversicherung «Einfacher Diebstahl auswärts» zum Zuge. Hier gilt die jeweils vereinbarte Versicherungssumme auch für die E-Bikes als Obergrenze. Zu beachten ist, dass die Versicherungssumme genügend hoch angesetzt wird.
Etwas komplizierter ist es bei den stärkeren E-Bikes. Oftmals besteht für diese Kategorie leider keine automatische Deckung bei Diebstahl, diese muss entweder explizit in der Police vermerkt oder es muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Das Gleiche gilt auch bei einem Diebstahl unterwegs.
Übrige Schäden am E-Bike
Sowohl langsamere als auch schnellere E-Bikes sind nicht über die Hausratpolice gegen die Folgen einer Beschädigung (z. B. nach einem Sturz) versichert. Wird ein solcher Versicherungsschutz gewünscht, empfehlen wir den Abschluss einer speziellen Velo-Kaskoversicherung. Diese deckt nicht nur die Schäden am E-Bike nach einem Unfall, es können auch weitere Leistungen wie z. B. eine Pannenhilfe vorgesehen werden.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann das E-Bike auch als «Wertsache» versichern. Diese Versicherungsform sieht eine «All-Risk»-Deckung gegen plötzliche Schäden aller Art vor, womit wirklich ein «Rundum-Schutz» erzielt werden kann. Diese Variante ist jedoch prämienmässig eher teuer und dürfte damit nur für hochpreisige E-Bikes interessant sein.
Abschliessend unsere Empfehlungen bei einem
E-Bike-Kauf kurz zusammengefasst:
Prüfen Sie die Versicherungssumme in der Hausratpolice. Diese muss stets dem Neuwert aller Einrichtungen (inkl. E-Bike!) entsprechen, ansonsten im Schadenfall eine Unterdeckung mit entsprechender Leistungskürzung bestehen kann.
Die Zusatzversicherung «Einfacher Diebstahl auswärts» ist für einen Diebstahl unterwegs unabdingbar, jedoch sollte auch hier eine genügend hohe Versicherungssumme vorgesehen werden. Eine Kürzung wegen Unterdeckung muss bei dieser Versicherung hingegen nicht befürchtet werden.
Schauen Sie unbedingt in den Allgemeinen Bedingungen zu Ihrer Hausrat-Police nach, ob Elektrofahrräder in der Deckung enthalten sind oder ob dafür eine Ausschlussklausel besteht (insbesondere bei älteren Policen).
Wenn alles erledigt ist, steht dem sorgenfreien Ausflug mit dem E-Bike nichts mehr im Wege, ein Helm für die persönliche Vorsorge sollte jedoch so oder so stets mit dabei sein.