Tipps von Ihrem Zahnarzttreuhänder
Ferienfähigkeit während gleichzeitiger Krankheit
Der Begriff «Ferienfähigkeit» im Zusammenhang mit Krankheit bezieht sich auf die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der während seiner geplanten Ferien erkrankt, die Ferien dennoch als Erholungsurlaub anrechnen kann oder ob die Krankheitstage als Arbeitsunfähigkeit gewertet werden und die Ferientage später nachgeholt werden können. Wenn ein Arbeitnehmer während seiner Ferien erkrankt und aufgrund der Krankheit arbeitsunfähig ist, erfüllt die arbeitsfreie Zeit nicht seinen Erholungszweck. Daher ist der Arbeitnehmer in der Regel berechtigt, die Krankheitstage nicht als Urlaubstage, sondern als Krankheitstage zu werten. Dies bedeutet, dass die Ferientage, die auf die Krankheit entfallen, nicht «verbraucht» werden und der Arbeitnehmer den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachholen kann. Vorausgesetzt, die Krankheit beeinträchtigt die Erholungswirkung des Urlaubs erheblich. Dies wird im Einzelfall geprüft, wobei es darauf ankommt, ob die Erkrankung eine «Ferienunfähigkeit» zur Folge hat. Ein leichter Schnupfen würde beispielsweise nicht ausreichen, um den Urlaub als nicht erholsam zu bewerten. Es gibt auch Fälle, in denen die Frage der Ferienfähigkeit komplexer wird, etwa wenn eine Krankheit kurz vor dem Urlaub auftritt und sich die Frage stellt, ob die Ferienreise überhaupt angetreten werden kann. Wenn ein Arbeitnehmer bereits vor Beginn seiner Ferien krankgeschrieben wird, gilt die Regelung, dass der Urlaub verschoben wird. Wenn der Urlaub angetreten wird, obwohl der Arbeitnehmer nicht vollständig genesen ist, kann es schwieriger sein, nachzuweisen, dass der Urlaub aufgrund der Krankheit nicht erholsam war. Die Regelungen zur Ferienfähigkeit bei Krankheit schützen Arbeitnehmer vor dem Verlust ihrer Erholungszeit, wenn sie während des Urlaubs erkranken. Um von dieser Regelung zu profitieren, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Krankheit unverzüglich melden und durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
Gleichzeitige Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit und Unfall
Unfalltaggelder und Krankentaggelder sind zwei unterschiedliche Leistungen, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden können. Sie dienen dazu, den Einkommensausfall zu kompensieren, wenn eine Person aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht arbeitsfähig ist. Es stellt sich jedoch die Frage, ob und unter welchen Umständen beide Leistungen gleichzeitig bezogen werden können. Grundsätzlich ist der gleichzeitige Bezug von Unfalltaggeldern und Krankentaggeldern nicht möglich, da diese Leistungen unterschiedliche Risiken abdecken. Es gilt das «Verbot der Doppelentschädigung». Dies um zu verhindern, dass eine Person für denselben Zeitraum doppelt entschädigt wird.
Unfall und Krankheit gleichzeitig
Wenn eine Person gleichzeitig unter den Folgen eines Unfalls und einer Krankheit leidet, wird in der Regel die Unfallversicherung die vorrangige Leistung erbringen. Das bedeutet, dass bei einer Überschneidung die Unfallversicherung die Hauptlast trägt und die Krankentaggeldversicherung nicht zahlen muss.
Folgeerkrankung nach einem Unfall
In Fällen, in denen eine Krankheit als direkte Folge eines Unfalls auftritt, kann die Unfallversicherung weiterhin leisten, da die Ursache der Arbeitsunfähigkeit der Unfall ist. Sollte jedoch eine unabhängige Krankheit vorliegen, während die Person noch an den Unfallfolgen leidet, so wäre der Anspruch auf Krankentaggeld für diese Krankheit gesondert zu prüfen.
Es gibt besondere Situationen, in denen Versicherungen miteinander koordiniert werden müssen. Beispielsweise könnten ergänzende private Versicherungen existieren, die zusätzliche Leistungen erbringen. Auch könnte es Situationen geben, in denen unterschiedliche Versicherer für Unfall- und Krankentaggeld zuständig sind und Verhandlungen über die Zuständigkeit geführt werden müssen.
Der gleichzeitige Bezug von Unfalltaggeldern und Krankentaggeldern ist in der Regel also ausgeschlossen, da jede dieser Leistungen unterschiedliche Ursachen der Arbeitsunfähigkeit abdeckt und eine Doppelentschädigung vermieden werden soll. Es ist wichtig, im Fall von Arbeitsunfähigkeit die genauen Umstände zu prüfen und sich bei Unklarheiten an die zuständigen Versicherungen zu wenden, um sicherzustellen, dass der Anspruch korrekt geltend gemacht wird.