Wirkungsorientierte Praxisführung: Sinngebung als Erfolgsfaktor
Finanzen Yvonne Kämper Finanzen Yvonne Kämper

Wirkungsorientierte Praxisführung: Sinngebung als Erfolgsfaktor

Zahnärztinnen und Zahnärzte mit eigener Praxis spielen naturgemäss eine Doppelrolle: Neben ihrer zahnmedizinischen Tätigkeit nehmen sie auch unternehmerische und administrative Aufgaben wahr. Die Frage ist, ob sie wirklich alles selber machen müssen. Oder ob es der Entwicklung der Praxis förderlicher ist, die Ressourcen konsequent auf Sinnstiftung zu fokussieren.

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Inhaberaktien – Namenaktien

Inhaber von Namenaktien sind im Unterschied zu denjenigen von Inhaberaktien dem Unternehmen bekannt und in einem Register eingetragen. Bei Inhaberaktien ist jeweils diejenige Person Eigentümer, welche die Aktie «in den Händen hält». Die einfache Übertragung und Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung sind damit gross.Per 1. November 2019 ist daher ein neues Gesetz in Kraft getreten. Gemäss diesem neuen Gesetz werden Inhaberaktien grundsätzlich abgeschafft und spätestens ab dem 1. Juli 2021 von Amtes wegen in Namenaktien umgewandelt. Aktien von Aktionären, die nicht gemeldet worden sind, werden fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, d. h. spätestens am 31. Dezember 2024, automatisch nichtig. Besitzer solcher Inhaberaktien müssen die Eintragung im Aktienbuch des Unternehmens verlangen. Dies betrifft hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen. Börsenkotierte Aktien sind davon nicht betroffen.

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