Erbschaft und Schenkung: Häufige Fragen
Treuhandfragen Yvonne Kämper Treuhandfragen Yvonne Kämper

Erbschaft und Schenkung: Häufige Fragen

Ein Testament kann ab dem Alter von 18 Jahren rechtsgültig errichtet werden. Es muss handschriftlich sein von Anfang bis Ende. Es kann jederzeit abgeändert werden. Es empfiehlt sich eine Aufbewahrung an einem sicheren Ort, am besten beim Erbschaftsamt. Nicht zu Hause. Wer weiss sonst, wo es aufbewahrt wird, ausser dem Verfasser, und wer garantiert seine korrekte Eröffnung? Der Finder kann z. B. kein Interesse daran haben, das Testament abzugeben, wenn er sieht, dass er auf den Pflichtteil gesetzt wurde.

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