Nachhaltige Nachfolgeregelung – Praxisübergabe ohne Reibungsverluste
Die Generation der Babyboomer kommt nun ins Pensionsalter und deren Praxen warten auf neue Besitzer. Ein Generationenwechsel ist für Besitzer und Käufer immer eine besondere Herausforderung, den besten Weg für das aufgebaute Lebenswerk zu finden.
Ein Lebenswerk wechselt den Besitzer
Wenn die Zeit kommt und der Praxisinhaber, die Praxisinhaberin sich mit dem nächsten Lebensabschnitt auseinandersetzt, beginnen automatisch auch die Überlegungen, was mit der Praxis geschehen soll und kann. Was gibt es dabei besonders zu beachten? Oder liegt bereits ein Lösungsweg auf dem Tisch? Die geburtenstarken Jahrgänge kommen nun samt und sonders ins Ruhestandsalter, und das bringt es mit sich, dass diese Fragestellung für viele selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte brandaktuell ist. Die Weitergabe des aufgebauten Lebenswerks ist immer auch mit Emotionen und oft mit dem Wunsch verbunden, dass möglichst alles gleich weiterlaufe wie in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten. Somit stehen oft unterschiedliche Erwartungen zwischen aktueller und zukünftiger Besitzerschaft im Raum, die es zu überbrücken gilt. Zum Wohl aller Parteien inklusive der Patienten ist es essenziell, von Anbeginn klare Verhältnisse zu schaffen. Nicht nur die rationalen Komponenten gehören auf den Tisch, sondern auch die mit der Praxisübergabe verbundenen emotionalen Komponenten, denn das Ganze ist nicht nur eine Kopf-, sondern auch eine Herzenssache. Es empfiehlt sich daher dringend, rechtzeitig für alle Aspekte der Praxisübergabe die entsprechenden Spezialisten an Bord zu holen – von der rechtlichen Beratung bis zur professionellen Unterstützung bei Infrastruktur wie Einrichtung und Informatik. Missverständnisse und Konflikte entstehen selten über das, was man explizit geregelt hat, sondern das, was nicht definiert worden ist.
Rechtzeitige Information
Im Rahmen der geplanten Praxisübergabe müssen Patienten rechtzeitig über das Vorhaben informiert werden. Im Idealfall erfolgt eine solche Information mit genügend Vorlaufzeit gemeinsam mit der Praxisnachfolge. Eine geschickt verpackte Botschaft ist für alle Beteiligten beste Werbung. Auch die Übernahme der Infrastruktur verlangt rechtzeitige Abklärungen und Information. Dazu gehören Mietverträge, andere vertragliche Verpflichtungen, das Personal und nicht zuletzt auch die Informatik und die Telematik-Infrastruktur. In allen Fällen ist zu klären, ob bestehende Verträge übernommen werden können und zu welchen Bedingungen.
Praxisübernahme
Einer der Kernpunkte der Übernahmepositionen ist der Patientenstamm mit den angesammelten Daten inklusive der Krankengeschichten. Hier darf nicht vergessen werden, dass die Hoheit über diese Daten weiterhin beim Patienten liegt. Das heisst, der Zahnarzt ist gesetzlich beauftragte Aufbewahrungsstelle und kann diese Aufgabe nur mit der Genehmigung des Patienten abtreten. Darum muss im Rahmen einer Übernahme geklärt sein, welche Datenbestände an die Praxisnachfolge übertragen werden. Es muss eruiert werden, welche Daten noch aktuell resp. welche Patienten noch aktiv sind und welche nicht. Gibt es noch ausstehende Guthaben der Patienten und wie ist mit diesen zu verfahren? Was hat mit angefangenen Arbeiten zu geschehen und wie werden Garantiefälle abgewickelt? Sofern die Patientendaten und -akten – unabhängig, ob in analoger oder digitaler Form – nicht an die neue Besitzerschaft weitergereicht werden, ist eine Lösung zu finden, welche es erlaubt, die Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren. Es sei an dieser Stelle auf die geänderten Aufbewahrungspflichten für Personenschäden erinnert.
Übernahmemodelle
Für alle Arten der Praxisübernahme gibt es entsprechende Lösungen: vom harten Schnitt bis zum Modell der schrittweisen Ablösung, bei dem beide Parteien über einen vordefinierten Zeitraum zusammenarbeiten. All diese Modelle lassen sich softwaretechnisch transparent abbilden, so dass für alle Beteiligten immer klare Verhältnisse herrschen. Erfahrungsgemäss lässt sich ein sanfter Übergang einfacher bewerkstelligen und hat in der Regel auch eine höhere Akzeptanz bei den Patienten. Ganz nebenbei sind auf diese Weise auch die Modalitäten für die Übergabe der Patientenakten fliessender und einfacher abzuwickeln.
Digitalisierungsgrad
Je höher der Digitalisierungsgrad der bestehenden Praxis ist, desto übersichtlicher lässt sich die Praxisübernahme gestalten. Die digitalen Auswertungen ermöglichen wesentlich effizientere Abläufe als auf Papier. Gleichzeitig kann eine laufende Erhöhung des Digitalisierungsgrades dazu dienen, sich im Rahmen einer Nachfolgeregelung von kiloschweren Altlasten wie Papierakten zu befreien; schrittweise und mit dem nötigen Pragmatismus.
Für alle Aspekte der Datenaufbereitung und Lizenzübertragung bietet Martin Engineering AG die passenden Lösungen – von der Idee bis zur Abwicklung der Übergabe. Nachfolgerinnen und Nachfolger werden ebenso in die neuen Funktionen und Aufgaben begleitet, wie die Vorgängerschaft bei der Übergabe unterstützt wird. Mit Herzblut, Rat und Tat.