Dienstjahreseinkauf ins BVG:Lücken schliessen, Vorsorge sichern, Steuern sparen!
Ein Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) hat verschiedene Vorteile: Auf der einen Seite ist das Geld für die Zeit nach der Pensionierung in einer Pensionskasse sicher angelegt – und anderseits eröffnet er Ihnen heute, also bei der Einzahlung, und bei der Gestaltung der künftigen Auszahlung verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuern zu optimieren.
Selbstständig Berufstätige haben in ihrer Vorsorge oft Beitragslücken und es ist immer eine Überlegung wert, sie ganz oder teilweise zu schliessen. Gleichzeitig schlägt sich eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit in einem guten Einkommen nieder. Das freut den Staat: Wer in höhere Progressionsstufen aufsteigt, zahlt entsprechend mehr Steuern und auch die AHV macht kräftig Kasse. Dienstjahreseinkäufe in die Pensionskasse sind deshalb äusserst interessant – sie gehören zu den sehr rentablen Anlagen, wenn man sie richtig plant.
Vorteile des Dienstjahreseinkaufs
Ein wichtiger Effekt des Pensionskasseneinkaufs ist die Abzugsfähigkeit bei den Steuern. Und genau diese Steuereinsparungen sind es, die diese Form der Anlage so lukrativ machen: So lassen sich am Ende risikoneutrale Renditen von 10 bis 20% erzielen!
Es sind verschiedene Faktoren, die dafür verantwortlich sind. Erstens: die Abzugsfähigkeit beim steuerbaren Einkommen. 50% können als Geschäftsaufwand abgezogen werden – so sparen Sie auch bei der AHV. Zweitens: die gebrochene Steuerprogression durch gestaffelte Einkäufe. Drittens: die tieferen Vermögenssteuern, da das Kapital in der Pensionskasse nicht besteuert wird. Viertens: der Zinseszinseffekt durch die aufgeschobenen Steuern. Kommt dazu, dass die Anlageerträge in der zweiten Säule nicht als Einkommen versteuert werden müssen. Um zusätzlich Steuern zu sparen, lohnt es sich, nach der Pensionierung die Gelder aus der Pensionskasse gestaffelt und nicht gleichzeitig mit der Säule 3a zu beziehen.
Grundsätzlich gilt: Je höher das steuerbare Einkommen und Vermögen und je kürzer jemand vor der Pensionierung steht, desto grösser wird der Steuerspareffekt!
Planung als Erfolgsfaktor
Es ist wichtig, Einkaufszahlungen langfristig zu planen und genau auf die individuelle Steuersituation abzustimmen, denn wer zu spät kommt, den bestraft der Fiskus! Werden nämlich allzu kurze Zeit vor der Pensionierung grosse Beträge in die Kasse eingeschossen, kann der Steuervorteil verloren gehen – der Staat verlangt die Steuereinsparungen, die durch den Einkauf erzielt wurden, zurück. Die «Wartefrist» wird durch ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010 geregelt: Der Steuerabzug ist nicht möglich, wenn innert dreier Jahre nach der Einlage ein Kapitalbezug vorgenommen wird. Die Auslegung dieser Regel ist allerdings nicht ganz einheitlich. Während die einen Kantone eine Kapitalleistung in Höhe der vor mehr als drei Jahren eingezahlten Beträge plus Zinsen tolerieren, stellen sich andere auf den Standpunkt, dass die dreijährige Sperrfrist explizit für sämtliche vorhandenen Gelder in der Pensionskasse gilt.
Wie hoch kann die Einkaufssumme sein?
Natürlich kann man sich nicht mit beliebig hohen Beträgen einkaufen: Der Einkauf ist nur möglich, wenn tatsächlich Vorsorgelücken bestehen. Eine Tabelle im Pensionskassenreglement hilft bei der Berechnung, zudem geben viele Kassen den möglichen Einkaufsbetrag auf dem Vorsorgeausweis bekannt.
Haben Sie einen Teil Ihres Pensionskassen-Guthabens für Wohneigentum eingesetzt, müssen Sie erst diesen Vorbezug zurückzahlen, bevor Sie freiwillige Einlagen tätigen können. Und falls Guthaben Ihrer zweiten Säule in einer Freizügigkeitseinrichtung liegen (Freizügigkeitskonto, Freizügigkeitspolice), vermindert sich das Einkaufspotenzial um diesen Betrag.
Am besten sprechen Sie einmal mit einem versierten Versicherungsplaner über alle Möglichkeiten, die Ihnen der Dienstjahreseinkauf eröffnet!