Arbeitsunfähig nach Unfall oder Krankheit: Wer kommt nun für die Praxiskosten auf?

Foto: shutterstock.com/Telnov Oleksii
 

In der Versicherungsplanung für Selbstständigerwerbende nimmt die Einkommenssicherung bei Krankheit und Unfall einen zentralen Stellenwert ein. Es gilt damit die Deckung sowohl der weiterlaufenden geschäftlichen wie auch der privaten Kosten sicherzustellen, damit die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Doch aufgrund welcher Kriterien wird die Höhe der Versicherungsleistungen eigentlich festgelegt?

Mit der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit fallen, mit Ausnahme der bescheidenen Leistungen aus AHV und IV, bei Erwerbsunfähigkeit sämtliche anderen Sozialversicherungen und ihre Leistungen weg. Vor allem der Start mit der eigenen Praxis und die ersten Jahre sind eine sehr kritische Phase, da dann die Belastung in jeder Beziehung am höchsten ist. Die Praxiskosten laufen in einem solchen Falle vorerst weiter, bis sich entscheidet, ob die Tätigkeit wieder aufgenommen oder wegen Erwerbsunfähigkeit aufgegeben werden muss. Dies dürfte sich jeweils innerhalb einer Frist von 2 Jahren entscheiden, weshalb die Sicherstellung der Praxiskosten mit Vorteil auf diese Dauer geschieht. 

Wichtig: Nebst Praxisunkosten auch private Lebenshaltungskosten berücksichtigen!

Für die Absicherung des Einkommens bei kurzfristiger Erwerbsunfähigkeit empfehlen wir eine Taggeldversicherung, welche ihre Leistungen bei Krankheit und Unfall nach einer frei wählbaren Wartefrist (in der Regel 30 Tage) während 2 Jahren erbringt. Zu den abzusichernden fixen Kosten in der Praxis zählen u. a. Miete, Löhne, Sozialleistungen, Kreditkosten inkl. Amortisation, Beratungshonorare, evtl. Leasingzinse und übrige Kosten. Zum privaten Bereich zählt der Aufwand für die Wohn- und Lebenshaltungskosten, Steuern, Versicherungen und Altersvorsorge, evtl. Kinderbetreuung und eine Reserve, welche es bei einer Arbeitsunfähigkeit abzusichern gilt. 

Je nach Praxisgrösse kann ein Versicherungsbedarf von bis zu Fr. 1'000 pro Tag oder gar höher resultieren! Da solch hohe Taggeldversicherungen bei einzelnen Versicherern nicht möglich sind, muss der Versicherungsschutz oftmals auf mehrere Versicherungsgesellschaften verteilt werden.


Achten Sie auf den sogenannten Leistungstyp der Versicherung!

Da die fixen Kosten in der ersten Phase nach Praxiseröffnung oft das eigentliche Einkommen übersteigen, ist es wichtig, dass die Taggelder als Summenversicherungen abgeschlossen werden, welche unabhängig vom effektiven AHV-Einkommen Leistungen erbringen. Zur Vermeidung von Abgrenzungsproblemen empfehlen wir zudem, Krankheit und Unfall möglichst bei derselben Gesellschaft zu versichern.

Bei einem schwerwiegenden Ereignis mit einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit muss die Praxis (oder ein allfälliger Praxisanteil) wohl innerhalb der Leistungsdauer der Taggeldversicherung von 2 Jahren verkauft werden. Nach Wegfall der Praxiskosten sind folglich «nur» noch die privaten Lebenshaltungskosten abzusichern. 

Diese Lebenshaltungskosten sollten mit einer bedarfsgerechten Invalidenrente aus einer Pensionskasse oder einer individuellen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (in diesem Falle unbedingt einen jährlichen Beitrag für die Altersvorsorge mit einberechnen) abgesichert werden.

Mit diesen Vorkehrungen ist sichergestellt, dass die fixen Kosten bei einem krankheits- oder unfallbedingten Ausfall jederzeit in genügender Höhe abgedeckt sind und der Praxisinhaber, die Praxisinhaberin wenigstens von finanziellen Sorgen verschont bleibt.

 
Zurück
Zurück

Mit dem digitalen Ellenbogen gegen die Pandemie

Weiter
Weiter

Tipps von Ihrem Zahnarzttreuhänder