Schutz vor Honorarverlusten:Vorbeugen ist die beste Strategie

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| Das Zahlungsverhalten der Konsumenten ist generell unberechenbarer geworden. Das Risiko von Debitorenverlusten sollte also nicht unterschätzt werden. Da zahnmedizinische Behandlungen in der Schweiz zu über 80 Prozent privat bezahlt werden, ist es auch für Zahnarztpraxen sinnvoll, sich vorzusehen.
 
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern werden in der Schweiz immer noch viele Leistungen gegen Rechnung erbracht. Oft selbst dann, wenn es sich um Neukunden handelt. Ob diese Vertrauenskultur noch Zukunft hat, ist fraglich. Denn die Zahlungsmoral in der Schweiz bröckelt, und dies bereits seit einigen Jahren. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) regelmässig veröffentlichten Zahlen belegen die negative Tendenz in der Entwicklung des Zahlungsverhaltens:

  • 2016 wurden in der Schweiz weit über 2,8 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt. Ein Zahlungsbefehl ist nicht einfach eine Zahlungserinnerung, sondern eine amtliche kostenpflichtige Zahlungsaufforderung, deren Zustellung mit polizeilicher Unterstützung erzwungen werden kann.

  • Die Zahl der Pfändungen bewegte sich im gleichen Jahr auf rekordverdächtiger Höhe: In weit über 1,5 Millionen Fällen von Zahlungsverweigerung belegten Betreibungsämter letztes Jahr Gegenstände und Guthaben von Schuldnern mit Beschlag. Wer als Anbieter von Dienstleistungen zu den Gläubigern gehört, hat mit grosser Wahrscheinlichkeit das Nachsehen, wenn der Schuldner gepfändet wird.

Dass das Debitorenrisiko in Privatkundenmärkten höher einzuschätzen ist, zeigt der aus der Grafik hervorgehende Vergleich der Anzahl Konkurse: Es gibt deutlich mehr Privatkonkurse als Firmenkonkurse.

Notwendiger Umsatz zum Ausgleich von Debitorenverlusten - Sicht Umsatzrendite

Kompensation von Verlusten: eine Herkulesaufgabe

Zu bedenken ist, dass ein Debitorenverlust nur mit enormem Aufwand wettgemacht werden kann. Die hier aufgeführten Rechenbeispiele sind zwar rein theoretische Modelle, aber sie vermitteln einen Eindruck von der Extraleistung, die eine Zahnarztpraxis für die Kompensation eines Verlusts erbringen muss.

  • Betrachtungsweise mit alleinigem Fokus auf die Umsatzrendite: Beträgt diese beispielsweise 30 Prozent, muss für den Ausgleich eines Debitorenverlustes von 5000 Franken ein Umsatz von 16'666Franken generiert werden. Also mehr als das Dreifache des effektiven Verlusts. Liegt die Umsatzrendite der Zahnarztpraxis tiefer, steigt der zum Ausgleich erforderliche Umsatz deutlich an.

  • Betrachtungsweise mit Fokus auf die Deckungsbeitragsrechnung: Das vorliegende Beispiel macht deutlich, dass die Zahnarztpraxis bei einer Umsatzrendite von 30 Prozent 25'000 Franken Mehrumsatz erarbeiten muss, um den Debitorenverlust von 10’000Franken zu kompensieren.

Debitorenverluste sind schmerzhaft und müssen unbedingt vermieden werden. Dazu bieten sich für Zahnarztpraxen verschiedene vorbeugende Massnahmen an.

Notwendiger Umsatz zum Ausgleich von Debitorenverlusten - Sicht Deckungsbeitrags-Rechnung

Der sichere Weg:
regelmässige Durchführung von Bonitätsprüfungen

An erster Stelle steht die Durchführung von Bonitätsprüfungen und zwar grundsätzlich vor jeder Behandlung. Die Prüfung der Bonität empfiehlt sich auch bei bekannten Stammpatienten, die ihre Honorarnoten bis anhin zeitgerecht bezahlt haben. Denn das Prüfungsergebnis bezieht sich stets auf den Moment und kann sich durch Veränderungen in der Lebenssituation einer Patientin oder eines Patienten – oft unverschuldet – kurzfristig verschlechtern

Die Durchführung von Bonitätsprüfungen verursacht wenig Aufwand. Die Zahnärztekasse AG bietet ihren Kundinnen und Kunden verschieden Möglichkeiten für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung an:

  • Bonitätsprüfung online über die Internet-Dialog-Plattform

  • Bonitätsprüfung direkt im Praxis-Softwaresystem via Schnittstelle

  • Beauftragung der Zahnärztekasse AG mit der Bonitätsprüfung per Telefon oder E-Mail

Index Zahlungsmoral in der Schweiz, Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS)

Situativ empfehlenswert: Voraus- oder Anzahlung

Ein wirksamer Schutz vor Verlusten ist auch die Forderung einer Vorauszahlung oder einer Anzahlung. Diese Massnahme ist vor allem bei Patienten angebracht, die bereits durch negatives Zahlungsverhalten aufgefallen sind. Prüfenswert ist sie auch bei umfangreichen und entsprechend kostenintensiven Behandlungen.

Grundsätzlich ist es gerade bei grösseren Behandlungen wichtig, vor Behandlungsbeginn über Geld zu reden. Idealerweise auf der Basis eines Kostenvoranschlags. 

Willkommene Entlastung: Teilzahlungsvereinbarungen 

Sieht sich eine Patientin oder ein Patient nicht in der Lage, das gesamte Honorar auf einmal zu bezahlen, ist eine Teilzahlungsvereinbarung oft eine willkommene Lösung. Die Aussicht auf Ratenzahlung wirkt sich in der Regel positiv auf das Zahlungsverhalten aus und verringert das Verlustrisiko. Die Zahnärztekasse AG setzt Teilzahlungsvereinbarungen im Namen der Zahnarztpraxis auf und überwacht die Zahlungseingänge der Raten. Für Ratenberechnungen und Antragstellung auf Teilzahlung steht der Zahnarztpraxis auf www.debident.ch ein entsprechendes Tool zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können über die Patienten-Website www.zahngeld.ch auf den Teilzahlungsrechner zugreifen.

Einzelmassnahmen zur Vermeidung von Debitorenverlusten vermindern zwar das Debitorenrisiko, doch die grösste Wirkung entfalten sie im Verbund. Zahnarztpraxen, die auf Nummer sicher gehen wollen, setzen auf ein klar strukturiertes, effizient organisiertes Honorar-Management, zu dem vor allem auch ein konsequent gehandhabtes Mahnwesen gehört. | #202

 
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